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Die Mitglieder des Bayerischen Heilbäder-Verbandes fordern eine zügige Reform der Umsatzsteuer und angesichts drohender Steuernachzahlungen in Millionenhöhe eine sofortige Lösung durch den Bund. Die Vertreterinnen und Vertreter aus 48 bayerischen Heilbädern und Kurorten appellieren an die Bayerische Staatsregierung, dringend weitere Initiativen über die Länder und den Bundesrat zu ergreifen.
Zum Hintergrund:
2017 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kurortgemeinden für Investitionen in Einrichtungen, die nicht nur für Kurgäste, sondern öffentlich zugänglich sind, entgegen bis dahin geltender Auffassung keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen. Betroffen davon sind vor allem Anschaffungs-, Herstellungs- und Unterhaltskosten von öffentlich zugänglichen Plätzen und Kurparks. Das Bundesfinanzministerium setzte dieses Urteil am 18. Januar 2021 um. Nicht geklärt war zunächst noch die zeitliche Anwendung der neuen Rechtslage bezüglich der Investitionen der Jahre 2017 und früher. Auf Initiative Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns beschloss die Finanzministerkonferenz der Länder, dass die Kurortgemeinden für diese Altinvestitionen nicht mit Nachzahlungen belastet werden sollen. Dies muss jetzt das Bundesfinanzministerium umsetzen.
Doch eine Lösung ist mit diesem Schritt längst noch nicht erreicht. Allein für die Jahre von 2018 bis 2021 drohen den bayerischen Kurorten und Heilbädern hohe Nachzahlungen. Sie liegen nach einer ersten verbandsinternen Umfrage bei über 10 Millionen Euro. Das bedroht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Heilbäder und Kurorte. Investitionen sind damit nicht mehr zu leisten.
Die bayerischen Heilbäder und Kurorte wurden durch die Corona-Pandemie schwer getroffen. Zwei Lockdowns und massive Zugangsbeschränkungen durch die Corona-Regeln stellen die Betreiber von Bädern und Thermen vor massive finanzielle Probleme. Hinzu kommen jetzt die steigenden Energiepreise.
Die Mitglieder des Bayerischen Heilbäder-Verbandes fordern deshalb:
• Es darf keine Steuernachzahlungen für die Jahre 2018 bis 2021 geben. Schon angesichts der Corona-Pandemie und der dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schäden können die Kommunen diese Nachzahlungen nicht leisten.
• Wir fordern das Bundesfinanzministerium auf, das Urteil des Bundesfinanzhofs zugunsten der betroffenen Heilbäder und Kurorte auszulegen und jeglichen diesbezüglichen Spielraum auszunutzen.
• Für die Zukunft müssen die Gesetze so geändert werden, dass ein Vorsteuerabzug für alle Investitionen der Heilbäder und Kurorte in ihre Infrastruktur ermöglicht wird. Begründung: Investitionen sind notwendig, um die Prädikatisierung als Heilbad oder Kurort zu halten oder zu erlangen. Heilbäder und Kurorte sind auf die Prädikatisierung angewiesen. Sie leben vom Gesundheitstourismus, in vielen Kommunen vor allem im ländlichen Raum gibt es kaum Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Wir erwarten vom Bund schnellstmöglich Lösungen. Der Bayerischen Staatsregierung danken wir für die bisherigen Initiativen ausdrücklich und bitten dringend um weitere Unterstützung. Alleine die Kompensation der anstehenden Nachzahlungen muss auch im Interesse des Freistaates sein. Denn die bayerischen Heilbäder und Kurorte stehen für eine Brutto-Wertschöpfung von 5 Milliarden Euro und für 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Jede vierte touristische Übernachtung im Freistaat findet in einem Heilbad oder Kurort statt. Wir sind deshalb ein starker Pfeiler in der Wirtschaft und im Tourismus. Diese Stellung sehen wir durch die Umsatzsteuer-Regelung massiv bedroht.