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Bad Füssing – Es ist ein großer Erfolg für den Bayerischen Heilbäder-Verband: Die ambulante Kur ist nun eine Pflichtleistung für die Gesetzlichen Krankenkassen. Der Deutsche Bundestag beschloss die entsprechende Änderung des §23 Absatz 2 und 4 Sozialgesetzbuch V Ende vergangener Woche. „Das ist ein Anlass zur Freude für uns, aber auch ein Anlass für deutliche Worte in Richtung der gesetzlichen Krankenkassen“, sagte der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes Alois Brundobler. „Seit Jahren haben wir darum gekämpft, dass die ambulante Kur zur Pflichtleistung der Kassen wird. Insbesondere unser ehemaliger Vorsitzender und jetziger Bayerischer Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sich stets vehement dafür eingesetzt. Als Verband haben wir unsere Forderungen gebetsmühlenartig wiederholt. Wir sind froh, dass die Gesetzesänderung den Bundestag passiert hat.“
Brundobler forderte die Gesetzlichen Krankenkassen auf, diese Gesetzesänderung ohne Wenn und Aber umzusetzen. „Ich warne die Kassen davor, Schlupflöcher zu suchen. Auch die stets gebrachte Ausrede, vor Ort sei für die Patienten noch so viel an Prävention möglich, lassen wir nicht mehr gelten. Der Weg zu einer Kur darf nicht zum Hürdenlauf für die Patienten werden.“
Die Covid-19-Pandemie habe eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig Prävention sei, betonte der BHV-Vorsitzende. „Es gibt viele Langzeitfolgen, unter denen Patienten leiden. Hier gilt es, mit gezielter Präventionsarbeit die Lebensqualität zu verbessern. Nicht zuletzt haben Pflegekräfte oder Krankenpfleger und Krankenschwestern monatelang unter außergewöhnlich hoher physischer und psychischer Belastung gearbeitet. Für sie ist Prävention wichtiger denn je.“ Brundobler verwies auf die geänderten Rahmenbedingungen für Gesundheitspolitik. „Die Zeiten haben sich geändert. Die Lebensarbeitszeit der Menschen ist länger geworden, Volkskrankheiten wie Rückenleiden oder psychische Erkrankungen nehmen zu. Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen.“
Die Heilbäder und Kurorte hätten dafür die besten Voraussetzungen. „Die Kuren haben sich längst bewährt. Wir haben die Gesundheitskompetenz mit unserem medizinischen und therapeutischen Personal, wir haben die Infrastruktur, und wir besitzen mit unseren ortsgebundenen Heilmitteln wie Thermalwasser, Sole oder Moor hervorragende Therapiemöglichkeiten. Außerdem haben wir eine hohe Dichte an renommierten Reha- und Fachkliniken. Was bisher fehlte, war der politische Wille für mehr Prävention, und der Druck der Politik auf die Krankenkassen, dafür auch Geld auszugeben. Die Kur zur Pflichtleistung zu machen, war jetzt ein wichtiges Signal.“
Die Zahl der ambulanten Vorsorgeleistungen hatte in Deutschland und in Bayern zuletzt einen neuen historischen Tiefstand erreicht. Im Jahr 2020 wurden bundesweit 11.562 ambulanter Kuren abgerechnet. Das waren fast um zwei Drittel weniger als im Vorjahr. In Bayern waren es nur mehr 6.132 Kuren, das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Halbierung. Noch in den 1990er Jahren gab es bundesweit rund 900.000 ambulante Vorsorgeleistungen.